Schulungswerk der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
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Anfertigung von Kurzgutachten


Die Mitglieder haben neben dem Recht, eine Telefonauskunft in Anspruch zu nehmen, ebenfalls die Möglichkeit, im Rahmen der Vereinsbedingungen, Kurzgutachten erstellt zu bekommen, die Lösungsmöglichkeiten der Probleme aufzeigen. Diese Kurzgutachten sollen in zusammengefaßter Form Rechtsprechung und Literatur zu diesem Problem als Entscheidungshilfe zusammenstellen. Voraussetzung ist dafür, daß eine kurze Fallschilderung mit den wesentlichen Punkten eingereicht wird. Die Frist zur Erstellung wird ca. 14 Tage betragen.

Paragraph

Diese Kurzgutachten können nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sind daher nur als Entscheidungshilfe gedacht zur Abstützung der eigenen Überlegungen. Sie befreien nicht aus der eigenen Verantwortung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können die Probleme nur aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten skizzieren. In erster Linie dienen sie dazu, die eigene Meinung zu stützen und eventuell weitere Überlegungen auszulösen und zu ermöglichen. Nach den Bedingungen ist die Anzahl der Kurzgutachten, die ein Mitglied kostenlos erhält, beschränkt.

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Kurzgutachten